© Štěpán Kápl - Fotolia.com
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10 Tipps gegen Zahnarzt-Pfusch

by menscore-body

Beim Zähnebleichen (Bleaching) leiden Sie unnötigerweise Qualen

Sie zahlen viel Geld für ein strahlend weißes Gebiss, erleiden aber Schmerzen wie Stromschläge in den Zähnen. Was ist passiert? Die Bleaching-Lösung enthält den ätzenden Wirkstoff Carbamidperoxid, und der ist nun durch Defekte im Schmelz – etwa Karies, undichte Füllungen, schmelzfreie Areale – in den Zahn eingedrungen und hat die Nerven erreicht.

Nur wenn der Zahnarzt Sie über diese Nebenwirkung aufgeklärt und Ihre Zähne zuvor gründlich auf Schmelzdefekte untersucht hat, ist er aus dem Schneider. Bleaching ist keine notwendige Heilbehandlung, aus dem Grund muss – wie bei jedem anderen kosmetischen Eingriff auch – besonders gründlich über jedes bekannte Risiko aufgeklärt werden.

Eine Füllung aus Kunststoff im Backenzahn tut beim Kauen weh

Man hat Ihnen gesagt, dass Zahnfüllungen aus Kunststoff (Komposites) preiswert und Zahnfarben sind und 15 Jahre oder noch länger halten können. Ihre Füllung hält aber gerade einmal 15 Monate. Denn Sie haben eine große Füllung, und die auch noch im Backenzahn.

Komposite-Füllungen dürfen nicht groß sein, denn Kunststoff benötigt ausreichend Zahnhartsubstanz, um dem Füllungsmaterial Halt zu geben. Erschwerend kommt hinzu, dass auf den Kauflächen Ihrer Backenzähne hoher Kaudruck lastet. Lassen Sie Ihre Füllungen schnell daraufhin überprüfen, sonst folgt die nächste Karies, droht eine Krone oder gar Zahnverlust, der dann ein Implantat erfordert.

„Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie von vornherein auf eine Kunststofffüllung in der so genannten Mehrschichttechnik bestehen“, empfiehlt Experte Oesterreich. Dabei werden die Innenwände des Loches im Zahn zunächst chemisch aufgeraut, anschließend mit einem Spezialkleber bestrichen, der die Füllung im Zahn fixiert. Dann wird das Komposite in dünnen Schichten aufgetragen und jede einzelne Schicht unter Licht gehärtet.

Nach einer Wurzelbehandlung spüren Sie einen Druck im Kiefer

Eine Wurzelbehandlung ist kompliziert und birgt diverse Fehlermöglichkeiten. Entweder hat der Zahnarzt das Füllmaterial derart fest in den ausgehöhlten Zahn gestopft, dass es bis in die Kieferhöhle gelangt ist. Oder er hat die Wurzeln nicht vollständig damit gefüllt. In beiden Fällen liegt ein Kunstfehler vor.

Bricht dem Arzt hingegen ein Instrument im Zahn ab und bleibt es da stecken, wird dies von Gerichten nicht als Pfusch gewertet, weil das auch bei sorgfältiger Arbeit vorkommen kann. Auch wenn deshalb eine Entzündung entsteht: Es ist schlicht und einfach Pech – solange der Arzt seine Instrumente sorgfältig überprüft, ein Röntgenbild anfertigt und den Patienten über die Behandlung aufklärt. „Nur wenn der Arzt keine Röntgenkontrolle durchführt, obwohl der Patient über wochenlange Schmerzen klagt, begeht er einen groben Behandlungsfehler“, sagt Rechtsanwalt Lattorf.

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