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Achtung Ärztepfusch!

by menscore-body

 

Wie verhält man sich, wenn etwas schief geht?

Reden Sie bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zuerst mit dem Arzt. Nicht überzeugt? Fertigen Sie ein Protokoll mit Behandlungsdaten, -art, -ablauf und Namen beteiligter Ärzte an. Wenden Sie sich damit an eine Schlichtungsstelle (Adressen hier) oder einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt.

Fordern Sie möglichst alle Unterlagen vom Arzt oder vom Krankenhaus an. Droht kein dauerhafter Gesundheitsschaden, suchen Sie Rechtsbeistand auf, bevor Sie den Fehler beheben lassen. Prozesse erfordern stets eine gute Dokumentation, etwa Fotos, Gutachten. Lassen Sie den Behandlungsfehler nicht sofort beseitigen, sonst vernichten Sie Beweise.

 

Haben Ärzte bei Fehlern Nachbesserungsrecht?

Das haben nur Zahnärzte, weil nicht erwartet wird, dass etwa eine Krone sofort perfekt sitzt. In anderen Bereichen ist es oft nicht zumutbar, einen Fehler durch den Arzt beheben zu lassen, dem er unterlaufen ist. Das Vertrauen hat dann meist schon gelitten.

 

Rechnung – Wer zahlt?

Sie haben die Operation schon mit Ihrer Gesundheit bezahlt. Nun will auch noch der Anwalt Geld. Wer muss für was aufkommen?

 

Wer bezahlt einen nachbessernden Arzt?

Der Arzt, der den Fehler verursacht hat. Allerdings muss man den nachbessernden Arzt häufig zuerst selbst bezahlen, bekommt den Betrag danach vom Gericht zugesprochen. Oder Ihre Krankenkasse springt erst mal ein.

 

Wer bezahlt die Anwalts- und Gerichtskosten?

Hoffentlich Ihre Rechtsschutzversicherung. Zwar bezahlt vor Gericht die unterlegene Partei alles, aber viele Prozesse enden mit einem Vergleich, die Kosten werden dann anteilig getragen. Nicht erstattungsfähig sind solche Anwaltskosten, die über der gesetzlichen Gebührenordnung BRAGO liegen, etwa bei Honorarvereinbarung mit hohem Stundensatz.

 

VERWANDTE BEITRÄGE

                   

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