© Štěpán Kápl - Fotolia.com
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10 Tipps gegen Zahnarzt-Pfusch

by menscore-body

Der Zahnarzt zieht einen Weisheitszahn, obwohl der keine Probleme macht

Bei einem Routine-Check stellt Ihr Zahnarzt fest, dass Sie noch Weisheitszähne haben. Er röntgt und erkennt, dass einer oder mehrere verlagert, im Kiefer nicht optimal positioniert sind. Er legt Ihnen nahe, sie ziehen zu lassen, weil diese sonst Ihre Frontzähne zusammenschieben würden, und Sie stimmen dem zu.

Sofern der Patient bis dahin keinerlei Beschwerden hatte und der Zahnarzt die Weisheitszähne vorschnell und fälschlicherweise als nicht erhaltungswürdig einschätzt, stellt dies einen gravierenden Behandlungsfehler dar, urteilen Gerichte. „Es gibt keine klaren wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, ob verlagerte Weisheitszähne zwangsläufig Verschiebungen anderer Zähne nach sich ziehen“, gibt Zahnarzt Oesterreich zu bedenken.

Selbst wenn ein Weisheitszahn Beschwerden macht, muss das nicht sein Todesurteil sein. In dem Fall muss nämlich abgewogen werden, ob die Belastungen durch einen operativen Eingriff, mögliche Schäden und Komplikationen größer wären als die negativen Folgen, wenn man ihn im Kiefer belässt.

Ober- und Unterkiefer passen nicht mehr richtig aufeinander

Üble Geschichte! Jede Behandlung, die dazu führt, dass ein Zahn höher oder niedriger ist als die Bissebene (etwa Kronen oder Brücken, aber auch Füllungen), kann eine Störung der so genannten Okklusion nach sich ziehen – wenn der Biss nicht richtig abschließt, kann das gesamte Zusammenspiel von Schädel-, Kiefer- und Halsmuskulatur gestört werden. Zähneknirschen, Schmerzen im Gesicht und Fehlstellung von Zähnen und Kiefer können dann die Folgen sein. „Wenn ein Beschleifen oder Aufbauen des betreffenden Zahnes oder der Krone nicht weiterhilft, muss die Behandlung wiederholt werden“, sagt Oesterreich.

Zwar hat der Zahnarzt in begrenztem Umfang ein Nachbesserungsrecht; ist jedoch der hergestellte Zahnersatz mangelhaft, müssen Sie sich auf eine Nachbesserung nicht einlassen, weil das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, so die gängige Meinung vieler Richter. „Es steht allerdings nicht so genau fest, nach wie vielen erfolglosen Behandlungsanläufen das Vertrauen zerstört ist. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich“, sagt Rechtsanwalt Lattorf. „In einem derartigen Fall sollten Sie sich also nicht vorschnell auf einen Rechtsstreit einlassen, sondern die Zähne zusammenbeißen und es noch einmal mit Ihrem Zahnarzt versuchen.“

Verlassen Sie sich ruhig auf Ihr Bauchgefühl: 90 Prozent aller Patienten bleiben dauerhaft bei ein und demselben Zahnarzt. Das deutet darauf hin, dass die meisten Zahnärzte gute Arbeit leisten. Ihrer gehört nicht dazu? Dann sollten Sie nicht zögern, dem Pfuscher auf den Zahn zu fühlen und den Arzt zu wechseln.

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