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Achtung Ärztepfusch!

by menscore-body

Was ist ein Behandlungsfehler, wann gibt es Schadensersatz? Zählen lange Wartezeiten dazu? Was Sie sich als Patient beim Arzt gefallen lassen müssen – und wie Sie sich im Ernstfall erfolgreich wehren.

 

 

Mehr als 40.000 Patienten beschweren sich jedes Jahr über Behandlungsfehler von Ärzten. Und das sind bei weitem nicht alle, die guten Grund dazu hätten. Jedoch klagen auch viele, deren Anliegen von Anfang an aussichtslos sind – und bleiben auf den Kosten und ihrem Frust sitzen.

 

Behandlungsfehler

„Ein ärztlicher Behandlungsfehler meint jede Verletzung des üblichen Standards“, erklärt Rechtsanwalt Michael Oltmanns, Arzthaftungsexperte aus Hamburg. Etwa wenn ein Arzt falsche Diagnosen stellt, über Risiken ungenügend aufklärt oder eine Behandlung nicht fachgerecht ausführt.

Achtung! Eine Komplikation ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Nur wenn die Komplikation vermeidbar war, liegt trotz Aufklärung ein Behandlungsfehler vor.

 

Wurden Sie richtig aufgeklärt?

Ob Blutentnahme oder Operation, Sie willigen in die Behandlung nur dann wirksam ein, wenn Sie korrekt aufgeklärt wurden. Alles andere ist Körperverletzung.

Der Arzt muss aufklären; Krankenschwester oder Arzthelferin reicht nicht. Art, Verlauf, typische Gefahren des Eingriffs müssen erläutert werden, dazu seltene Komplikationen, die eine Entscheidung für oder gegen den Eingriff beeinflussen.

Bei kosmetischen Operationen fordern Gerichte sogar schonungslose, drastische Aufklärung, auch über seltene Komplikationen. Sie müssen nach einer Aufklärung genügend Zeit bekommen, in Ruhe darüber nachdenken.

 

Kann man helfen, einen Kunstfehler zu vermeiden?

„Laut Studien können zwei Drittel aller Patienten nach dem Arztgespräch weder die medizinische Diagnose noch die Erklärung zur Behandlung wiedergeben. Fragen Sie lieber nach, bis Sie alles verstanden haben“, rät Rechtsanwalt Michael W. Felser aus Brühl.

Besonders wichtig: Ablauf der Behandlung, diagnostische Maßnahmen, Risiken, Kosten, Dauer einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit. Fragen Sie auch nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten und holen Sie gegebenenfalls eine Zweit- oder Drittmeinung ein.

 

Gibt es bei jedem ärztlichen Fehler Schadensersatz?

Nein. Etwa eine fehlerhafte Aufklärung über eine Operation, die gar nicht durchgeführt wird, verursacht keinen Schaden. Unter den Schadensersatz fallen beispielsweise Kosten für Pflege-Mehrbedarf, Verdienstausfall, entgangene Haushaltsführung, Fahrten, Telefon oder auch für eine weitere Operation.

 

Darf der Arzt mich zwei Stunden warten lassen?

Leider ja. Allerdings macht sich der Arzt schadensersatzpflichtig, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass die lange Wartezeit durch ein Organisationsverschulden verursacht wurde. Theoretisch muss er dann Ihren Verdienstausfall ersetzen.

Doch Urteile zu solchen Fällen sind uneinheitlich. Allein die Verspätung, zumal im Einzelfall, reicht meist nicht. Bevor Sie sich auf die Ungewissheit vor Gericht einlassen, bitten Sie die Sprechstundenhilfe, Sie rechtzeitig anzurufen, falls sich längere Wartezeiten abzeichnen. Oder Sie machen zwischendurch Erledigungen.

 

Was, wenn ein Diagnoseverfahren unnötig war?

„War eine schmerzhafte Maßnahme wie eine Magen-Darm-Spiegelung medizinisch nicht nötig, kann das einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen“, sagt Oltmanns. „Allerdings ist dies schwer nachzuweisen.“ Daher fordert die Rechtsprechung auch gründliche Aufklärung bei diagnostischen Maßnahmen ohne einen therapeutischen Effekt.

 

 

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